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Abgabenhinterziehung bei GmbH
• Wegen Abgabenhinterziehung kann der Geschäftsführer einer GmbH bestraft werden, wenn er vorsätzlich Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag nicht abgeführt und auch nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit dem Finanzamt die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben hat - (§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG), (Abweisung)
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