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SWK 7, 1. März 1998, Seite K 4

Bundesabgabenordnung - Gemeinnützigkeit eines Golfklubs

BUNDESABGABENORDNUNG

Gemeinnützigkeit eines Golfklubs (§§ 34 ff. BAO)

Die Satzung muß keine ausdrückliche Regelung darüber enthalten, unter welchen Voraussetzungen ein Bewerber um die Mitgliedschaft abgelehnt werden kann. Die Satzungsbestimmung, daß jedes Aufnahmegesuch von zwei Vereinsmitgliedern befürwortet werden muß, ist alleine nicht gemeinnützigkeitsschädlich. Zahlungsverpflichtungen eines Neumitgliedes im Jahr 1990 von 33.600 S sind nicht so hoch, daß damit die Allgemeinheit ausgeschlossen würde (BFH , I R 19/96 in BB 1998, 33).

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