Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bundesabgabenordnung - Gemeinnützigkeit eines Golfklubs
BUNDESABGABENORDNUNG
Gemeinnützigkeit eines Golfklubs (§§ 34 ff. BAO)
Die Satzung muß keine ausdrückliche Regelung darüber enthalten, unter welchen Voraussetzungen ein Bewerber um die Mitgliedschaft abgelehnt werden kann. Die Satzungsbestimmung, daß jedes Aufnahmegesuch von zwei Vereinsmitgliedern befürwortet werden muß, ist alleine nicht gemeinnützigkeitsschädlich. Zahlungsverpflichtungen eines Neumitgliedes im Jahr 1990 von 33.600 S sind nicht so hoch, daß damit die Allgemeinheit ausgeschlossen würde (BFH , I R 19/96 in BB 1998, 33).