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Einkommensteuer - Spekulation bei Gensossenschaftswohnung
Spekulation bei Genossenschaftswohnung (§ 30 EStG)
Bei einer Genossenschaftswohnung beginnt die Spekulationsfrist erst mit dem Ankauf der Wohnung. Die Anmietung der Wohnung mit der Zusicherung der späteren Ankaufsmöglichkeit alleine führt noch nicht zu wirtschaftlichem Eigentum (auch wenn bei Anmietung ein Grundanteil und ein Baukostenzuschuß entrichtet werden mußten). Eine 1976 übernommene Genossenschaftswohnung, die erst 1990 ins Eigentum übernommen und 1992 veräußert wurde, führt zu einem Spekulationsgeschäft (VwGH 20. 11.1 997, 96/15/0256).