Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 1998, Seite 025

Einigung der Koalitionspartner über das Familienpaket

Neuregelungen werden in zwei Etappen wirksam

(apa) - In zwei Etappen, 1999 und 2000, werden die zusätzlichen Familienförderungen vergeben, auf die sich die Koalition in Folge des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes (G 168/96, G 285/96 vom ) am 11. Februar geeinigt hat. Der Bund wird insgesamt 12,6 Mrd. S mehr zahlen, die Länder 600 Mio. S (zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen). Das ist aber noch nicht alles: Weitere Maßnahmen (wie Erhöhung des Karenzgeldes und Verbesserungen bei Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) sollen ab 2000 noch etwa 1,5 Mrd. S an weiterer Familienförderung bringen.

Über Kinderbeihilfe und Absetzbetrag gibt es (in voller Höhe ab 2000) 500 S zusätzlich pro Kind und Monat; der Alleinverdienerabsetzbetrag wird künftig voll bis 5.000 S als Negativsteuer ausbezahlt. Eine zusätzliche Förderung gibt es für Mehrkindfamilien: Bis zu einem Einkommen von 42.000 S brutto (Höchstbemessungsgrundlage) wird es ab dem dritten Kind zusätzlich 400 S monatlich geben. Zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen wird eine weitere „Kindergartenmilliarde" aufgebracht - Bund und Länder zahlen dafür jeweils 600 Mio. S.

1999 wird es zunächst eine - betragsmäßig begrenzte - Übergangslösung geben: Zunächst werden 1999 Fam...

Daten werden geladen...