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Berufung: Zurücknahme
• Eine Berufung ist als zurückgenommen zu erklären, wenn der Abgabepflichtige innerhalb der in einem Mängelbehebungsauftrag gesetzten Frist nicht einmal eine Prozeßerklärung abgibt, welche Änderungen beantragt werden - (§ 275 BAO), (Abweisung)
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