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SWK 7, 1. März 1998, Seite 003

Einkommensteuer - Arbeitszimmer

Arbeitszimmer (§ 16 Abs. 2, § 20 Abs. 1 Z 2 d EStG)

Ein häusliches Arbeitszimmer ist weder bei einem Richter (mit freier Arbeitszeiteinteilung) noch bei einer Volksschullehrerin erforderlich ( und 93/14/0088).

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