zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 1998, Seite R 15

Bescheid: Änderung

Die Berufungsbehörde kann den Bescheid auch in Punkten zum Nachteil des Abgabepflichtigen ändern, die vom Berufungswerber außer Streit gestellt worden sind - (§ 289 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE),
Daten werden geladen...