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SWK 7, 1. März 1998, Seite 016

Investitionsfreibetrag: Höhe

Für ein im März 1994 bestelltes, aber erst im April 1994 geliefertes ungebrauchtes Anlagegut konnte der Investitionsfreibetrag nur mit 15% beansprucht werden - (§ 10 a Abs. 1 EStG 1988)

Gemäß § 10 a Abs. 1 EStG 1988 in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 253/1993 erhöhte sich der Investitionsfreibetrag für ungebrauchte Wirtschaftsgüter von den nach dem und vor dem anfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf 30%. Im Beschwerdefall ist strittig, ob bei einer bestimmten Investition die Anschaffungskosten vor dem angefallen sind. Bei Bejahung dieser Frage wäre der erhöhte Investitionsfreibetrag von 30% gerechtfertigt. Im Falle der Verneinung betrüge hingegen der Investitionsfreibetrag nur 15%.

Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums), also die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut. Der Übergang der Preisgefahr ist hingegen für den Zeitpunkt des Erwerbes wirtschaftlichen Eigentums unerheblich. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (Vw...
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