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SWK 7, 1. März 1998, Seite 016

Familienbeihilfe: Anspruch

Familienbeihilfe steht für ein Kind, das sich in Heimerziehung befindet, deren Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden, nicht zu - (§ 6 Abs. 5 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE),
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