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SWK 7, 1. März 1998, Seite 226

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Reisespesen

Zur Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben insbesondere bei freiberuflich Tätigen

Christian Fritz und Katja Schauer

Der Betriebsausgabentatbestand „Reisespesen" ist einer der Bereiche des Steuerrechts, bei denen der Abgabepflichtige durch primäre Kenntnis der elementaren gesetzlichen Bestimmungen und richtiges Verhalten zu einer wesentlichen Steueroptimierung beitragen kann. Nachdem „Reisen" vielfach nicht automatisch herkömmliche Buchungsbelege zur Folge haben, sind vor allem die steuerlichen Vertreter auf eine entsprechende Dokumentation durch den Abgabepflichtigen angewiesen.

In diesem Beitrag werden die Begriffe „Reise" und „Dienstreise" in zusammenfassender Form erläutert und die dabei anfallenden Kosten dahingehend untersucht, unter welchen Voraussetzungen sie als Betriebsausgaben anerkannt werden.)

1. Ausgabengruppen, die im Rahmen einer „Reise" anfallen

1.1 Fahrtkosten

Es handelt sich dabei um jene Kosten, die zwar regelmäßig bei Reisen anfallen, aber auch außerhalb von Reisen Betriebsausgaben darstellen können.

1.2 Verpflegungskosten

Die Aufwendungen für Verpflegung sind grundsätzlich nur dann absetzbar, wenn sie im Rahmen einer Reise anfallen.

1.3 Nächtigungskosten

Bei dieser Ausgabengruppe handelt es sich ebenfalls um Aufwendungen, die auch außerhalb von Reisen steuerlich abzugsfähig sein kön...

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