Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Reisespesen
Zur Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben insbesondere bei freiberuflich Tätigen
Der Betriebsausgabentatbestand „Reisespesen" ist einer der Bereiche des Steuerrechts, bei denen der Abgabepflichtige durch primäre Kenntnis der elementaren gesetzlichen Bestimmungen und richtiges Verhalten zu einer wesentlichen Steueroptimierung beitragen kann. Nachdem „Reisen" vielfach nicht automatisch herkömmliche Buchungsbelege zur Folge haben, sind vor allem die steuerlichen Vertreter auf eine entsprechende Dokumentation durch den Abgabepflichtigen angewiesen.
In diesem Beitrag werden die Begriffe „Reise" und „Dienstreise" in zusammenfassender Form erläutert und die dabei anfallenden Kosten dahingehend untersucht, unter welchen Voraussetzungen sie als Betriebsausgaben anerkannt werden.)
1. Ausgabengruppen, die im Rahmen einer „Reise" anfallen
1.1 Fahrtkosten
Es handelt sich dabei um jene Kosten, die zwar regelmäßig bei Reisen anfallen, aber auch außerhalb von Reisen Betriebsausgaben darstellen können.
1.2 Verpflegungskosten
Die Aufwendungen für Verpflegung sind grundsätzlich nur dann absetzbar, wenn sie im Rahmen einer Reise anfallen.
1.3 Nächtigungskosten
Bei dieser Ausgabengruppe handelt es sich ebenfalls um Aufwendungen, die auch außerhalb von Reisen steuerlich abzugsfähig sein kön...