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KommSt bei GmbH & Co KG
• Die geschäftsführende GmbH einer GmbH & Co KG war bis nicht verpflichtet, Kommunalsteuer zu entrichten - (§ 3 Abs. 1 Kommunalsteuergesetz in der Stammfassung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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