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Fiktive Fahrtkosten
• Fiktive Fahrtkosten für Massenbeförderungsmittel, die neben dem Kraftfahrzeugpauschale geltend gemacht werden, sind wegen des Urlaubes nur für elf Monate anzuerkennen - (§ 16 Abs. 1 Z 2 EStG 1972), (Abweisung)
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