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SWK 7, 1. März 1998, Seite 016

Privatstiftung und verpflichtende Konzernabschlußprüfung?

Zum Umfang einer eventuellen Prüfungspflicht und ihren Rechtsfolgen

MMag. Tobias Vetter

Eine Privatstiftung kann gemäß § 18 PSG i. V. m. §§ 244 ff. HGB zur Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht verpflichtet sein. Unklar ist, ob Konzernabschluß und Konzernlagebericht einer verpflichtenden Prüfung durch den Stiftungsprüfer unterliegen. Umstritten ist auch der Umfang einer eventuellen Prüfungspflicht. Der folgende Beitrag geht diesen Fragen nach und erörtert auch die mit der Prüfungspflicht verbundenen Rechtsfolgen.

1. Privatstiftung und Konzernrechnungslegung

Privatstiftungen dürfen gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 PSG keine gewerbsmäßige (Haupt-) Tätigkeit ausüben. Inwieweit die Stellung einer Privatstiftung als Konzernspitze rechtlich zulässig ist, wird im Schrifttum unterschiedlich beantwortet.) Ungeachtet des rechtlichen Dürfens ist die Privatstiftung zur Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht verpflichtet, wenn sie nach § 244 HGB tatsächlich als „Mutterunternehmen" anzusehen ist.) Dies ist dann der Fall, wenn die Privatstiftung „Tochterunternehmen" einheitlich leitet (§ 244 Abs. 1 HGB) oder dazu aufgrund ihrer beherrschenden Beteiligung (§ 244 Abs. 2 Z 1 HGB) oder ihres sonstigen Einflusses (§ 244 Abs. 2 Z 2 bis 4 HGB) zumindest in der Lage wäre.) Die Verpflichtung zur Au...

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