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SWK 7, 1. März 1998, Seite 016

Grenzgänger Schweiz/Liechtenstein

Schmutz- und Erschwerungszulagen, die ein Grenzgänger von seinem Arbeitgeber in der Schweiz oder in Liechtenstein erhält, können nicht begünstigt besteuert werden, weil diesbezüglich Österreich mit diesen Ländern keinen Informationsaustausch hat - (§ 68 Abs. 5 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE),
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