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SWK 7, 1. März 1997, Seite R 23
Gebühren: Antrag Verfahrenshilfe
• Ein in einer Beschwerde gestellter Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe unterliegt der Stempelgebühr von 120 S - (§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG), (Abweisung)
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