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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite 73

VfGH: Haftung Betriebsnachfolger

Feststellung der Verfassungswidrigkeit der außerkraftgetretenen Bestimmungen des § 67 Abs. 5 ASVG i. d. F. der 41. ASVG-Novelle. Die als verfassungswidrig festgestellte Gesetzesstelle schloß die eingeschränkte Haftung eines Betriebsnachfolgers (§§ 1409, 1409 a ABGB bzw. § 25 HGB) bei einem Erwerb aus einer Konkursmasse oder im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens aus - (§ 67 Abs. 5 ASVG a. F.)

Der Verfassungsgerichtshof ist der Auffassung, daß der Gesetzgeber durch die mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1982, BGBl. Nr. 370/1982, vorgenommene Novellierung des ABGB und des HGB sowie durch die Neufassung des § 14 BAO mit BGBl. Nr. 448/1992 das ursprünglich vorhanden gewesene Ordnungssystem betreffend die Haftung von Personen für Schulden beim Erwerb eines Betriebes oder Teilbetriebes im Wege eines Ausgleichsverfahrens grundlegend geändert hat: Durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1982 ist im ABGB und HGB die zivilrechtliche Haftung für Schulden u. a. im Falle des Erwerbes eines Vermögens oder Unternehmens bzw. eines Handelsgeschäftes im Wege des Ausgleichsverfahrens ausgeschlossen worden. Dieser Haftungsausschluß ging über den in § 14 Abs. 2 BAO, BGBl. Nr. 194/1961, angeordneten, sich nur auf die Fälle des Erwerbes aus der Konkursmasse oder im Zuge ein...

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