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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite R 73
VfGH: Rechtsanwaltsgesellschaften
• Zur Residenzpflicht bei Rechtsanwaltsgesellschaften - (§§ 5, 21c Z 8 RAO)
Zumindest ein Rechtsanwalt muß seinen Kanzleisitz dort haben, wo die Rechtsanwaltsgesellschaft ihren Sitz hat. (Abweisung)
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