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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite R 73

VfGH: Rechtsanwaltsgesellschaften

Zur Residenzpflicht bei Rechtsanwaltsgesellschaften - (§§ 5, 21c Z 8 RAO)

Zumindest ein Rechtsanwalt muß seinen Kanzleisitz dort haben, wo die Rechtsanwaltsgesellschaft ihren Sitz hat. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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