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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite 71

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

Der alleinige Geschäftsführer einer GmbH haftet für die uneinbringlich gewordene, von der GmbH nicht abgeführte Lohnsteuer - (§ 9 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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