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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite R 74

VfGH: Namensrechtsänderungsgesetz

Namensrechtsänderungsgesetz,neue Fassung - (BGBl. 25/1995 i. V. m. § 154 Abs. 2 und § 178 Abs. 1 ABGB)

Auch jenem Elternteil, der (nach erfolgter Scheidung) nicht gesetzlicher Vertreter ist, steht ein Rechtsanspruch auf Äußerung im Namensänderungsverfahren seines minderjährigen Kindes zu. (Aufhebung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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