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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite S 459

Ansässigkeitsbescheinigung für in Österreich ansässige Abgabepflichtige

(BMF) - Aus gegebenem Anlaß wird mitgeteilt, daß Ansässigkeitsbescheinigungen für in Österreich ansässige Abgabepflichtige im Sinne des Erlasses vom , GZ 04 0101/137-IV/4/89, AÖFV Nr. 306/1989, die auf der Grundlage des dem Erlaß vom angeschlossenen Musters ausschließlich in deutscher Sprache ausgestellt werden, von einigen ausländischen Steuerverwaltungen nicht bzw. nicht mehr als ausreichend angesehen werden; vielmehr wird verlangt, daß solche Ansässigkeitsbescheinigungen auf Vordrucken erteilt werden, die von den ausländischen Verwaltungen einseitig aufgelegt wurden.

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen im Interesse der österreichischen Abgabepflichtigen keine Bedenken, wenn die Finanzämter ausländische Vordrucke zutreffendenfalls mit der entsprechenden Ansässigkeitsbescheinigung versehen, sofern diese Vordrucke neben der jeweiligen Landessprache auch in deutscher oder englischer Sprache abgefaßt sind. ( GZ 04 4702/ 2-IV/4/97; AÖFV Nr. 134/1997)

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