Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Qualifizierung von Einkünften
• Der Abgabepflichtige wird in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt, wenn bestimmte Einkünfte unrichtig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung statt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert werden - (§ 198 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
(