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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite R 71

Nachsicht von Steuerschulden

Eine Nachsicht von Steuerschulden des verstorbenen Ehegatten ist nicht zu bewilligen, wenn die Witwe sich bedingt erbserklärt hat und die Steuerschulden im ererbten Vermögen gedeckt sind - (§ 19 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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