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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite R 71
Zeitungskolporteur: Dienstnehmer
• Ob ein Zeitungskolporteur im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder selbständig tätig ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen - (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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