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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite R 73
VfGH: Urheberrecht
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ÖNORM A2050 - kein Urheberrechtsschutz, da im Rahmen der Kundmachung der Allgemeinen Bundesvergabeverordnung in BGBl. 17/1994 abgedruckt - (§ 7 UrhG, § 7 Normengesetz 1971), (Zurückweisung einer unmittelbaren Normanfechtung)
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