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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite 69

Forderung: Bewertung

Bei der Vermögensteuer ist eine Forderung, deren volle Einbringlichkeit zweifelhaft ist, nicht mit dem Nennwert anzusetzen - (§ 14 Abs. 1 BewG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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