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Haftungsbescheid: Inhalt
• In einem Haftungsbescheid wird nicht über die Höhe der Abgabenschuldigkeiten, sondern nur darüber abgesprochen, in welcher Höhe der Beschwerdeführer für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten in Anspruch genommen wird - (§ 224 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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