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Künftige Vermeidung von Massenbeschwerden vor dem VfGH
Die Arbeitsgruppen Verfassungs- und Verfahrensrecht des Fachsenats haben angesichts der für alle Beteiligten unbefriedigenden Situation nach dem Massenverfahren gegen die Mindestkörperschaftsteuer in der Fassung des StruktAnpG 1996 einen legi- stischen Vorschlag zur Vermeidung künftiger Massenverfahren vor dem VfGH ausgearbeitet. Dabei wurde die Erlangung der Anlaßfallwirkung für alle Berufungswerber (ohne Notwendigkeit der Beschwerdeerhebung beim VfGH) in den Vordergrund gestellt. Dieser Vorschlag des Fachsenats wurde dem BMF, dem VfGH, dem VwGH und der Bundesregierung sowie den politischen Parteien übermittelt. Angesichts der neuerlich zu erwartenden Berufungsflut gegen die vorliegende Änderung der Mindestbesteuerung von Kapitalgesellschaften ist der Fachsenatsvorschlag von besonders aktueller Bedeutung.