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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite R 68

Verdeckte Gewinnausschüttung

Zahlungen in fremdüblicher Höhe an einen Gesellschafter einer GmbH für das Zurverfügungstellen seines Betriebes als Schauraum der GmbH sind nicht als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln - (§ 8 KStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

(, 0182 und 0183)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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