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SWK 20, 15. Juli 1997, Seite 73

Reisekosten

Reisekosten, die einem Richter bei seiner Tätigkeit als Funktionär der Vereinigung der Österreichischen Richter erwachsen, können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988)

„... Nun ist jedoch die Tätigkeit des Beschwerdeführers als Funktionär der Richtervereinigung eine von der Tätigkeit als Dienstnehmer (hier: Richter) zu unterscheidende Tätigkeit. Da die strittigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Richtervereinigung stehen, welche unbestritten keine Einkunftsquelle darstellt, kommt deren Anerkennung als Werbungskosten schon deshalb nicht in Betracht." (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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