Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Reisekosten
• Reisekosten, die einem Richter bei seiner Tätigkeit als Funktionär der Vereinigung der Österreichischen Richter erwachsen, können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988)
„... Nun ist jedoch die Tätigkeit des Beschwerdeführers als Funktionär der Richtervereinigung eine von der Tätigkeit als Dienstnehmer (hier: Richter) zu unterscheidende Tätigkeit. Da die strittigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Richtervereinigung stehen, welche unbestritten keine Einkunftsquelle darstellt, kommt deren Anerkennung als Werbungskosten schon deshalb nicht in Betracht." (Abweisung)
()