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GmbH-Geschäftsführer: Haftung
•Wenn im Konkurs einer GmbH ein Zwangsausgleich abgeschlossen wird, kann der Geschäftsführer nicht zur Haftung für die die Quote übersteigenden Abgabenverbindlichkeiten der GmbH herangezogen werden - (§ 9 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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