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KESt bei obligationenähnlichen Genußrechten
•KESt bei obligationenähnlichen Genußrechten (§ 93 EStG)
(BMF) - Obligationenähnliche Genußrechte (Genußrechte ohne Beteiligung am Liquidationserlös, Nominalgenußrechte) sind für Zwecke der Kapitalertragsteuer als Forderungswertpapiere i. S. d. § 93 Abs 3 EStG 1988 zu qualifizieren. Abzugsverpflichtet ist demnach die (inländische) kuponauszahlende Stelle. (