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SWK 31, 1. November 1997, Seite 659

KESt bei obligationenähnlichen Genußrechten

KESt bei obligationenähnlichen Genußrechten (§ 93 EStG)

(BMF) - Obligationenähnliche Genußrechte (Genußrechte ohne Beteiligung am Liquidationserlös, Nominalgenußrechte) sind für Zwecke der Kapitalertragsteuer als Forderungswertpapiere i. S. d. § 93 Abs 3 EStG 1988 zu qualifizieren. Abzugsverpflichtet ist demnach die (inländische) kuponauszahlende Stelle. (

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