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SWK 31, 1. November 1997, Seite 658

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen

GmbH & Co. und Sonderbetriebsvermögen (§ 5 EStG)

(BMF) - Angefragter Sachverhalt: An einer GmbH & Co. KG ist der Kommanditist zu 100% am Vermögen beteiligt, er hat weiters ein Grundstück im Sonder-BV; die Komplementär-GmbH ist bloßer Arbeitsgesellschafter. Durch den Austritt der Komplementär-GmbH wird aus der KG ein Einzelunternehmen. Angefragt wird, ob beim Sonder-BV eine Gewinnrealisierung eintritt.

Einkommensteuerliche Beurteilung: Die Überführung eines Wirtschaftsgutes in das Sonder-BV anläßlich des Zusammenschlusses eines Einzelunternehmens zu einer Mitunternehmerschaft führt nicht zur Gewinnrealisierung. Gleiches gilt, wenn eine KG, an deren Vermögen der Kommanditist zu 100% beteiligt ist, durch Ausscheiden der Arbeitskomplementär-GmbH (bzw. durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters) zu einem Einzelunternehmen wird.

Ermittelt eine Personengesellschaft ihren Gewinn nach § 5 EStG, ist diese Gewinnermittlungsart auch auf das Sonder-BV anzuwenden (). Daher könnte sich eine Gewinnrealisierung dann ergeben, wenn das Einzelunternehmen nicht protokolliert wird und deshalb den Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG zu ermitt...

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