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SWK 31, 1. November 1997, Seite 130

Liebhaberei: Verordnung und Durchführungserlaß im Endstadium

Zwischenbericht über die Überarbeitung der Änderungen

(SWK) - Der in SWK-Heft 25/1997 besprochene Entwurf der Liebhabereiverordnung und des Durchführungserlasses wurde von verschiedensten Stellen begutachtet und der Entwurf der Verordnung vom BMF überarbeitet. Nunmehr stehen die Änderungen gegenüber dem Entwurf soweit fest, daß darüber eine Kurzinformation gegeben werden kann. Eine ausführliche Besprechung erfolgt nach Veröffentlichung der Verordnung und des Erlasses.

Betätigungen

Die strengere Liebhabereibetrachtung bei Eigentum und Quasiwohnungseigentum wird durch die Verordnung normiert.

Vermietung von Mietwohngrundstücken

Die Vermietung von Mietgrundstücken (ohne Einräumung qualifizierter Nutzungsrechte) muß einen Gesamtüberschuß in einem absehbaren Zeitraum von 25 Jahren ab Beginn der Vermietung erwirtschaften. Die Anlaufphase der Bauführung etc. kann maximal 3 Jahre betragen, sodaß ab der Anschaffung maximal 28 Jahre zur Verfügung stehen. Die 25 bzw. 28 Jahre werden in der VO zahlenmäßig angeführt.

Vermietung von Eigentumswohnungen

Die Vermietung von Eigentumswohnungen oder von Mietgrundstücken mit Einräumung qualifizierter Nutzungsrechte (Quasiwohnungseigentum) muß einen Gesamtüberschuß in einem absehbaren Zeitraum von 20 Jahren erwirtschaften. Die Anlau...

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