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Taggelder
•Bei einer Dienstverrichtung außerhalb des Wohnortes, die mit Nächtigung verbunden ist, können für die erste Woche Taggelder als Werbungskosten berücksichtigt werden - (§ 16 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes in diesem Punkt)
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