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Einkommensteuer - Hausbesuch durch Ärzte
Hausbesuch durch Ärzte (§ 4 Abs. 4 EStG)
Ärzte, die regelmäßig Hausbesuche machen und die aufgrund der bisherigen deutschen Praxis im Fahrtenbuch neben Datum und Kilometerstand nur „Patientenbesuch" geschrieben haben, können dies bis zum beibehalten. Nachher haben auch sie den aufgesuchten Patienten als Geschäftspartner - zusätzlich zur Angabe „Patientenbesuch" - als Reisezweck genau zu bezeichnen ( in BB 1997, 1931).