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Einkommensteuer - Erlaß einer Verbindlichkeit
Erlaß einer Verbindlichkeit (§ 32 EStG)
Wird dem Steuerpflichtigen eine Verbindlichkeit, die bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe im Betriebsvermögen verbleibt, später nachgelassen, so führt dies rückwirkend zu einer Erhöhung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinnes (BFH , IV R 47/95 in BB 1997, 2035).