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Fremdenverkehrsbeitrag Sbg.
•Die Republik Österreich - Bund (Bundesstraßenverwaltung) - ist verpflichtet, an die Fremdenverkehrsverbände Flachau, Zederhaus und St. Michael/Lungau für die Mauteinnahmen auf der Tauernautobahn Fremdenverkehrsbeiträge zu entrichten - (§ 2 Sbg. FrVerkG), (Abweisung der Beschwerde der Republik Österreich)
( bis 0446 [früher: 93/17/0031 bis 0034])