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Mitunternehmer- und Kapitalanteilseinbringung und Liegenschaftsübertragung auf eine deutsche Kapitalgesellschaft
•Mitunternehmer- und Kapitalanteilseinbringung und Liegenschaftsübertragung auf eine deutsche Kapitalgesellschaft
1. Das Einbringen eines Mitunternehmeranteiles einer inländischen Mitunternehmerschaft (§ 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG) und eines Kapitalanteiles an einer inländischen Kapitalgesellschaft (§ 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG) durch einen im Inland nicht Ansässigen fällt unter Art. III UmgrStG. Ist der Einbringende ein EU-Angehöriger, kommt es nach § 16 Abs. 2 Z 1 UmgrStG zur zwingenden Buchwerteinbringung.
2. Die Übertragung einer zum Betriebsvermögen einer inländischen Mitunternehmerschaft gehörenden Liegenschaft auf eine Kapitalgesellschaft, die dem Hauptgesellschafter der Mitunternehmerschaft gehört, kann weder unter das UmgrStG fallen noch eine Buchwertübertragung i. S. d. EStG begründen.
• § 12 Abs. 2 UmgrStG beschreibt das unter Art. III fallende Vermögen. Betriebszugehörige Vermögensteile (Wirtschaftsgüter) können nur mit dem (Teil-)Betrieb miteingebracht werden; dies gilt nicht (unbedingt) für betriebszugehörige Mitunternehmer- und Kapitalanteile, die aufgrund des § 12 Abs. 2 Z 2 und 3 UmgrStG auch isoliert eingebracht werden können. Eine Liegenschaft könnte im Zusammenhang mit einer Mitunternehmeranteilseinbringung nur dann miteingebracht werden, wenn sie zum Sonderbetriebsvermögen gehört.
• Die Gewinnermittlungsvors...