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SWK 31, 1. November 1997, Seite 662

Einbringung einer Mitunternehmerschaft nach Art. III UmgrStG und Einlagentatbestand i. S. d. § 4 Abs. 12 EStG

Einbringung einer Mitunternehmerschaft nach Art. III UmgrStG und Einlagentatbestand i. S. d. § 4 Abs. 12 EStG

(BMF) - Das BMF teilt mit, daß nach Besprechungen mit Vertretern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Übereinstimmung darüber erzielt wurde, daß die Frage der Einlagen und des Ausweises auf einem Evidenzkonto i. S. d. § 4 Abs. 12 EStG von der Außenfinanzierung zu betrachten ist. Bringt jemand Vermögen i. S. d. § 12 Abs. 2 UmgrStG in eine Körperschaft i. S. d. § 12 Abs. 3 UmgrStG gegen Gewährung von Anteilen (§ 19 Abs. 1 UmgrStG) oder unter Verzicht auf eine Anteilsgewährung (§ 19 Abs. 2 UmgrStG) ein, liegt darin (vom Fall der Einbringung in die Muttergesellschaft abgesehen) eine Sacheinlage, deren steuerlich maßgebender Wert in das Evidenzkonto aufzunehmen ist. Der steuerlich maßgebende Wert ist - von den Aufwertungsfällen des § 16 UmgrStG abgesehen - in aller Regel der Buchwert des Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteiles laut Einbringungsbilanz gemäß § 15 UmgrStG, bei eingebrachten Kapitalanteilen der in § 17 UmgrStG genannte Wert. Die übernehmende KapGes. hat den positiven handelsrechtlichen Wert der Sacheinlage, soweit eine Nennkapitalerhöhung nicht in Betracht kommt oder er die Nennkapitalerhöhung übersteigt, in eine Kapitalrücklage und - wie erwähnt - den positiven steuerlichen Sacheinlagewert in das Evi...

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