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SWK 31, 1. November 1997, Seite T 129

Mehr Steuergerechtigkeit für Familien

„Kinder sind nicht nur Sache privater Lebensgestaltung"

(VfGH)

- Mit einer heute verkündeten Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof einige die Familienbesteuerung betreffende Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes aufgehoben. Die Aufhebung wird mit wirksam. Der Gerichtshof betonte in seiner Entscheidung, daß er nicht über Fragen der Familienförderung zu entscheiden habe, sondern bloß darüber, ob die steuerliche Belastung der zur Unterhaltsleistung an Kinder verpflichteten Steuerpflichtigen der Verfassung entspreche.

Der Verfassungsgerichtshof begründete seine Entscheidung folgendermaßen: Wer Kinder hat, muß einen Teil seines Einkommens für deren Unterhalt verwenden. Und obwohl diese Beträge dem Steuerpflichtigen gar nicht zur Verfügung stehen und daher seine Leistungsfähigkeit mindern, muß er dafür Einkommensteuer zahlen, und zwar in voller, dem progressiven Tarif entsprechender Höhe. Unterhaltspflichtige und nicht unterhaltspflichtige Personen werden auf diese Weise gleich behandelt, obwohl sie sich in ihrer Leistungsfähigkeit wesentlich unterscheiden.

Der Gerichtshof meinte, daß die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge diese Mehrbelastung nicht ausgleichen, da der Staat den Unterhaltspflichtigen durch die Einkommensteuer in vielen Fä...

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