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SWK 31, 1. November 1997, Seite 122

Fremdenverkehrsabgabe OÖ

Die pflichtgemäße Teilnahme an Fortbildungskursen und -seminaren ist als Form der Ausführung der beruflichen Tätigkeit zu beurteilen; die Teilnehmer an solchen Veranstaltungen sind deshalb von der Fremdenverkehrsabgabe befreit - (§ 3 Abs. 2 lit. b oö. FrVerkAbgG 1969), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(2 Erk., VwGH, , 93/17/0167; , 93/17/0169)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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