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Fremdenverkehrsabgabe OÖ
•Die pflichtgemäße Teilnahme an Fortbildungskursen und -seminaren ist als Form der Ausführung der beruflichen Tätigkeit zu beurteilen; die Teilnehmer an solchen Veranstaltungen sind deshalb von der Fremdenverkehrsabgabe befreit - (§ 3 Abs. 2 lit. b oö. FrVerkAbgG 1969), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(2 Erk., VwGH, , 93/17/0167; , 93/17/0169)