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SWK 31, 1. November 1997, Seite T 129

Steuertermine im November

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat September 1997 bzw. für das 3. Viertel 1997 (Vorauszahlung für den Monat Oktober 1997 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 1996) sowie Sondervorauszahlung 1997 bei vierteljährlichem Vorauszahlungszeitraum;

• Kammerumlage für das 3. Viertel 1997;

• Normverbrauchsabgabe für den Monat September 1997;

• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat September 1997;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat September 1997;

• Kraftfahrzeugsteuer für das 3. Viertel 1997;

• Lohnsteuer für den Monat Oktober 1997;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Oktober 1997;

S. T 130• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Oktober 1997;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Oktober 1997;

• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 4. Viertel 1997;

• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 4. Viertel 1997;

• die vom Grundsteuermeßbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 4. Viertel 1997.

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