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SWK 31, 1. November 1997, Seite 124

Skriptenverkauf: USt

Skripten, die ein Fahrschulinhaber anläßlich des Fahrunterrichtes verkauft, unterliegen als Nebenleistung zur Erteilung von Fahrunterricht mit dem Normalsatz von 20% der Umsatzsteuer - (§ 10 Abs. 2 Z 1 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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