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SWK 23, 15. August 1996, Seite R 72

Übergangsgewinn: Besteuerung

Wenn wegen des Überganges von der Überschußrechnung zur Bilanzierung ein Übergangsgewinn zu versteuern war, war eineInvestitionsrücklage im Verhältnis des Übergangsgewinnes zum laufenden Gewinn aufzuteilen, wodurch der zum begünstigten Steuersatz zu versteuernde Übergangsgewinn verringert wurde - (§ 9 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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