Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 1996, Seite R 70
Anonymverfügung: Strafe
• Wird eine durchAnonymverfügung verhängte Strafe wegen Übertretung des Kurzparkzonengesetzes nicht binnen vier Wochen bezahlt, so ist das ordentliche Verfahren einzuleiten - (§ 49 a VStG), (Abweisung)
()