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SWK 23, 15. August 1996, Seite R 70

Anonymverfügung: Strafe

Wird eine durchAnonymverfügung verhängte Strafe wegen Übertretung des Kurzparkzonengesetzes nicht binnen vier Wochen bezahlt, so ist das ordentliche Verfahren einzuleiten - (§ 49 a VStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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