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SWK 23, 15. August 1996, Seite R 70

Gerichtsgebühren bei Räumungsvergleich

Wenn in einemRäumungsvergleich sowohl eine vor einem Stichtag als auch erst danach stattfindende Räumung nicht ausgeschlossen ist, kann die Gerichtsgebühr vom Zehnfachen der Jahresleistung festgesetzt werden - (§ 58 Abs. 1 JN), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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