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SWK 23, 15. August 1996, Seite 070

Gerichtsgebühren bei Räumungsvergleich

Wenn in einemRäumungsvergleich sowohl eine vor einem Stichtag als auch erst danach stattfindende Räumung nicht ausgeschlossen ist, kann die Gerichtsgebühr vom Zehnfachen der Jahresleistung festgesetzt werden - (§ 58 Abs. 1 JN), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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