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SWK 23, 15. August 1996, Seite R 69

Frist zur Erhebung einer VwGH-Beschwerde

Wenn ein schriftlicher Bescheid zugestellt wird, beginnt die Frist zur Erhebung einerVwGH-Beschwerde nicht mit der mündlichen Verkündung des Bescheides, sondern erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung - (§ 26 Abs. 1 Z 1 VwGG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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