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SWK 23, 15. August 1996, Seite 072

Schätzung bei Taxiunternehmer

Die Finanzbehörde ist zurSchätzung berechtigt, wenn ein Taxiunternehmer die täglichen Losungsbelege (Schmierzettel) seiner Fahrer nicht aufbewahrt - (§ 132 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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