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SWK 23, 15. August 1996, Seite R 72
Schätzung bei Taxiunternehmer
• Die Finanzbehörde ist zurSchätzung berechtigt, wenn ein Taxiunternehmer die täglichen Losungsbelege (Schmierzettel) seiner Fahrer nicht aufbewahrt - (§ 132 BAO), (Abweisung)
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