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Verfahren: Devolutionsantrag
• Sobald bei der Oberbehörde einDevolutionsantrag eingelangt ist, ist die erste Instanz nicht mehr zur Entscheidung berechtigt - (§ 73 Abs. 1 AVG 1991), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)
(, 95/17/0249-0267, 95/17/0363-0379)