Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 1996, Seite 069

Getränkesteuer bei Insolvenz

DerMasseverwalter kann nicht wegen Nichtentrichtung der Getränkesteuer bestraft werden, weil der Gemeinschuldner im fortgeführten Betrieb ohne Wissen des Masseverwalters Schwarzverkäufe durchgeführt und die Getränkesteuer nicht abgeführt hat - (§ 54 Abs. 1 Wr. AO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...